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Digitaler Plakatständer der Gemeinde

Seit Anfang Mai 2014 steht an der Birmensdorferstrasse, Ortseinfahrt Urdorf-Nord, ein hochauflösendes LED-Videodisplay, auf welchem die Vereine

seither Ihre Veranstaltungswerbung platzieren durften.

 

Aufgrund der bevorstehenden Baustelle zur Umsetzung der Limmattalbahn, muss dieser Plakatständer nun leider weichen und wird bis auf weiteres demontiert.

Hierzu wurde von der Gemeinde auf der Website eine Newsmeldung publiziert:

https://www.urdorf.ch/aktuellesinformationen/741842

Selbstverständlich haben die Vereine weiterhin die Möglichkeit (und es wäre schön, wenn dies noch mehr genutzt würde), die Events im Veranstaltungskalender auf www.urdorf.ch einzutragen.

Bewilligungspflicht für Werbebanner

Das Aufhängen von Werbebannern etc. am Geländer der Autobahnbrücke Birmensdorferstrasse/Bernstrasse ist bewilligungspflichtig. Banner oder andere Werbeträger, welche ohne die erforderliche Bewilligung angebracht werden, entfernt das kantonalen Tiefbauamt inskünftig umgehend. Die entfernten Banner können anschliessend innert nützlicher Frist beim Werkhof an der Mutschellenstrasse 5 in Dietikon abgeholt werden. Für Banner/Werbeträger, welche gegenwärtig ohne Bewilligung an der erwähnten Autobahnbrücke angebracht sind, ist umgehend (nachträglich) eine Bewilligung einzuholen. Andernfalls werden die Banner etc. in den nächsten Tagen entfernt und ebenfalls im Werkhof zur baldigen Abholung gelagert.

Zuständig für Bewilligungen jeglicher Art ist das ASTRA, Winterthur. Die Bewilligungsgesuche sind idealerweise per Mail zu richten an: winterthur@astra.admin.ch

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass das vorübergehende (und dauernde) Anbringen von Werbebannern etc. jeglicher Art auf öffentlichem Grund grundsätzlich nicht erlaubt ist, Gesuche für allfällige Ausnahmen immer einer Begründung bedürfen und von der zuständigen Stelle bewilligt werden müssen. Dies betrifft insbesondere das Aufstellen von Werbeträger entlang der Kantons- oder Gemeindestrassen. Ohne Bewilligung angebrachte Werbung wird auch hier entfernt. Wird vorübergehende Werbung (bis max. 6 Wochen) auf privatem Grund angebracht, darf sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Für das unbefristet Anbringen von Werbung gelten die baurechtlichen Bestimmungen.

Für allfällige ergänzende Fragen steht euch Martin Büchi, Bereichsleiter Verwaltung und Sicherheit, gerne zur Verfügung. (044 736 51 31 Gemeindeverwaltung Urdorf)

Wir danken allen für die Beachtung der geltenden Bestimmungen.

Berichte von Anlässen

Ab 01.01.2016 können keine Artikel mehr von Vereinen an die Redaktion der Limmattalerzeitung gesandt werden. Sie müssen selbständig erfasst werden. Auf der Homepage www.limmattalerzeitung.ch kann man sich ein Login machen. Anschliessend zu „Mein Profil“ wechseln und unter Beiträge den Beitrag verfassen. Hat man einen Verein und möchte regelmässig Beiträge schreiben, empfiehlt es sich, zuerst den Verein unter Vereine zu eröffnen, so kann man auch die Beiträge von verschiedenen Vereinen besser koordinieren

Werbetafeln für Vereinsanlässe

Für die verschiedenen Dorfanlässe dürfen die KOVU-Vereine die gemeindeeigenen Plakattafeln (Weltformat) an den dafür bestimmten und vorbereiteten zehn Standorten mitbenützen.

Die Vereine erhalten dadurch die Gelegenheit für ihre Anlässe stets an offiziellen Standorten zu werben und auch die Bevölkerung profitiert von Informationen an gut sichtbaren Stellen.

Vorgehen bei der Benützung

1. Reservationen

  • Zuständig für Voranmeldungen und Reservationen ist das Gemeindewerk Telefon 079 331 6486
  • Priorität hat stets die Gemeinde Urdorf (z.B. für Abstimmungen).
    (sofern eine Plakatwerbung für längere Zeit benötigt wird, müsste diese eventuell für die Zwecke der Gemeinde unterbrochen werden)

2. Vorbereitungen

  • Termine für die Vorbereitungsarbeiten sind mit dem Gemeindewerk zu vereinbaren und deren Instruktionen für die Aufbereitung der Plakattafeln zu befolgen. Der Verein hat eine hiefür verantwortliche Person zu melden.
  • Standorte der Werbetafeln:
    • Bahnhofstrasse (beim Gemeindehaus; Einmündung Schulstrasse) Bahnhofstrasse (gegenüber Gemeindehaus/Post)
    • Bahnhofstrasse (Ecke Bahnhofstrasse / Im Grüt / In der Weid /Uetlibergstrasse)
    • Birmensdorferstrasse bei 77 (vor Mehrzweckhalle / Hallenbad) Birmensdorferstrasse bei 14 (Omco)
    • Birmensdorferstrasse bei 151 (Dorfeingang von Birmensdorf her) Feldstrasse (Urdorferstrasse; Rabatte vor Personalhaus Limmattal-Spital Spitalstrasse 15)
    • Kirchgasse „Mulaffenplatz“(vor Geschäft Schnellmann/ZKB) Uitikonerstrasse (Bereich Bahnübergang)
    • Weihermattstrasse (Rabatte vor Ref. Kirche)
  • Die Plakatgrösse ist „Weltformat“ (128 cm x 90,5 cm)
    (10 Plakattafeln beidseitig benützbar (max. 20 Plakate)
    Wenn kleinere Formate verwendet werden, muss ein Grundblatt im Weltformat mitgebracht werden.
  • Die Benutzer der Plakattafeln werden gebeten, zuerst das Plakat des Vorgängers zu entfernen. Die Plakate werden gut mit Wasser genässt. Nach kurzer Einwirkungszeit lassen sie sich mühelos entfernen (evtl. mit Spachtel nachhelfen). Die Plakate dürfen nur mit dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Leim aufgeklebt werden (keine Selbstkleber). Seien Sie kollegial! Ihr nachfolgender Plakataufkleber ist Ihnen dankbar.
  • Wahlweise können auch Hohlkammerplakate benutzt werden
  • Transport, Aufstellen und Abräumen der Plakattafeln ist Sache der Vereine.
  • Der Lagerort der Plakattafeln ist beim Gemeindewerk.

3. Kosten

  • Bei ordnungsgemässem Ablauf keine Kosten.

Versand via Gemeinde-Couvert an alle Haushaltungen

„Urdorf Aktuell“

Aussand an alle Haushaltungen mit wichtigen Informationen der Gemeinde
Mitwirkung der Ortsvereine und Behörden

Periodisch werden an alle Haushaltungen Flugblätter mittels dem Couvert „Enthält wichtige Informationen der Gemeinde“ versandt. Dieses Medium wird vorallem von der Gesundheitskommission, Kulturkommission, Freizeitkommission und Schulpflege, aber auch von Urdorfer Ortsvereinen benützt.

Die Kosten für das Einpacken bei der Werkstätte EDLK und den PTT-Versand werden den Benützern jeweils anteilmässig überwälzt. Die Aufwendungen für Couverts und Etiketten werden von der Gemeinde übernommen.

Anmeldungen nimmt das Gemeindesekretariat entgegen. Es bleibt vorbehalten, falls notwendig, Verschiebungen der Aussandtermine vorzunehmen. Der Aussand findet nur statt, wenn mindestens 2 Beilagen eingelegt werden. Der Anmeldeschluss ist einzuhalten.

Termine und Aussendungen werden pro Halbjahr veröffentlicht und durch die Koordinationsstelle des KOVU an die Vereine weitergeleitet.

Auszug aus dem Sitzungs-Protokoll des Gemeinderates vom 27. Mai 1991: 

Der Gemeinderat Urdorf beschliesst:

1. Die Aussände „Wichtige Informationen der Gemeinde“ können von den KOVU-Vereinen und Behörden unter Kostenfolge mitbenützt werden.

2. Die Kosten für das Einpacken bei der Werkstätte EDLK und den PTT-Versand, sind jeweils anteilmässig in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen für Couverts und Etiketten werden von der Gemeinde übernommen.

3. Die Aussendungen finden nur statt, wenn mindestens 2 Beilagen eingelegt werden. Der Anmeldeschluss ist einzuhalten; die Koordinatorin behält sich vor, Verschiebungen der Aussandtermine in Absprache mit den Benützern vorzunehmen.

Kontakt:
PRÄSIDIALABTEILUNG
Tel 044 736 51 30
Fax 044 734 38 58
eMail