KOVU Anlässe

 

Kovu Anlässe & Dienste

Kalender

  • Vor der Festlegung von öffentlichen Daten soll die Koordinationsstelle angefragt werden, um eventuelle Termin-Kollisionen zu vermeiden.
  • Festgelegte Daten für öffentliche Anlässe in Urdorf sind unverzüglich der Koordinationsstelle zu melden. (je früher – je besser)
  • Der Veranstaltungskalender wird 12 mal jährlich an sämtliche den Behörden sowie der Limmattaler Presse gesandt. Die Monatskalender hängen jeweils in der Vitrine im Zentrum spitzacker.
Kontakt:
Jeremias Kühnis
Baumgartenstrasse 3
8902 Urdorf
Tel. 079 795 21 73
eMail

KOVU-Info

Das KOVU-INFO erscheint je nach Bedarf. Es orientiert über wichtige gemeinsame Anlässe und Aufgaben. Der Versand erfolgt zusammen mit dem monatlichen Veranstaltungskalender.

 

Erster August

Allgemeines

Das KOVU (Kartell der Ortsvereine der Gemeinde Urdorf) organisiert im Auftrage des Gemeinderates die traditionelle 1.-August-Feier, welcher dafür einen Budgetbetrag zur Verfügung stellt.
Zur Durchführung dieser Aufgabe bestellt der KOVU-Vorstand eine spezielle 1.-August-Arbeitsgruppe.

Der KOVU-Vorstand, zusammen mit der Arbeitsgruppe, koordiniert die Vereinsaktivitäten, den offiziellen Teil der Bundesfeier und legt den Ablaufplan fest.

Die Haftung für Handlungen der teilnehmenden Vereine und der KOVU-Arbeitsgruppe wird durch die Gemeinde-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Arbeitsgruppe 1.-August-Feier

Die Arbeitsgruppe ist besorgt für:

  • Bewilligungen und Patentgebühren
  • Infrastruktur auf dem Festplatz
  • Polizeidienst und Verkehrsregelung
  • Stromanschlussmöglichkeiten
  • Festredner und offiziellen Teil
  • Unterhaltung (ev. Feuerwerk, Bundesfeuer, Tanz etc.)
  • INFO-Flugblatt und Inserat

Aufgaben/Hinweise für mitmachende Vereine

  • Vom KOVU-Vorstand verschickte Anmeldeformulare prompt zurückschicken, mit Angaben des Platzbedarfs (Abmessungen: Länge/Breite) sowie Angaben für Stromanschlusswerte.
  • Die von der Arbeitsgruppe erlassenen Anweisungen sind strikte zu befolgen.
  • Jeder mitmachende Verein trägt für seine Aktivitäten die volle Verantwortung. Er verpflichtet sich für die beim Auf- und Abbau entstehenden Schäden über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abzudecken.
Kontakt:
Rolf Loosli
Neumattstrasse 35
8902 Urdorf
Tel. 079 207 97 51
eMail

Chilbi

1. Allgemeines

Das KOVU (Kartell der Ortsvereine der Gemeinde Urdorf) organisiert im Auftrage des Gemeinderates die „Urdorfer Chilbi“. Sie soll finanziell selbsttragend sein.

Zur Durchführung dieser Aufgabe bestellt der KOVU-Vorstand ein spezielle Arbeitsgruppe, nachfolgend Chilbi-Vorstand genannt.

Der Chilbi-Vorstand koordiniert die Vereinsaktivitäten und verpflichtet Schaustellergeschäfte und Marktfahrer nach eigenem Ermessen. Er reserviert den Chilbi-Platz, organisiert die notwendigen Installationen und Einrichtungen und besorgt die notwendigen Bewilligungen.

Die Urdorfer Chilbi findet traditionsgemäss am zweiten Wochenende nach dem eidg. Bettag statt. Der Chilbi-Vorstand regelt die Öffnungszeiten, sowie die Auf- und Abbauarbeiten durch einen Zeitplan.

Die Haftung für Handlungen der teilnehmenden Vereine, der Marktfahrer und des Vorstandes wird durch den Chilbi-Vorstand mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Seit 2014 betreibt die Chilbi eine eigene Homepage.

 

2. Chilbi-Vorstand

Der Chilbi-Vorstand ist verantwortlich für:

  • Bewilligungen und Patentgebühren
  • Gemeindewerke – Wasser- Abwasser- und Elektroinstallationen
  • Polizeidienst und Verkehrsregelung
  • Bewachungs- und Sanitätsdienst
  • EKZ-Stromversorgung
  • Toiletten-Wagen
  • Abfall-Mulden
  • Organisation Schlussreinigung

3. Aufgaben/Hinweise für mitmachende Vereine

  • Vom KOVU-Vorstand verschickte Anmeldeformulare prompt zurückschicken, mit Angaben des Platzbedarfs (Abmessungen: Länge/Breite) sowie Angaben für Stromanschlusswerte.
  • Die Teilnahme eines Delegierten des mitmachenden Vereins an der Orientierungssitzung des Chilbi-Vorstand ist obligatorisch (unbedingt erforderlich).
  • Die vom Chilbivorstand (Platzchef) erlassenen Anweisungen sind strikte einzuhlaten.
  • Stände und Wirtschaften müssen während der vorgeschriebenen Zeiten in Betrieb sein. Eine vorzeitige Schliessung wird aus Solidaritätsgründen nicht gestattet.
  • Die Platzgebühr wird schriftlich zugestellt und ist mit beigefügtem Einzahlungsschein zu begleichen.
  • Während der Chilbi ist die Platzreinigung durch die teilnehmenden Vereine zu gewährleisten.
  • Jeder mitmachende Verein trägt für seine Aktivitäten die volle Verantwortung. Er verpflichtet sich für die Dauer der Veranstaltung inkl. den Auf- und Abbau eine Vereins-Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Kontakt:
René Ruf
Küferweg 4
8902 Urdorf
Tel. 079 437 78 33
eMail