Rauchverbot ab 1. Mai 2010
Dieses Rauchverbot geht uns alle an, denn es hat weitreichende Konsequenzen, vor allem auf unsere Vereinsanlässe. Wie bei einem Verstoss gegen das Alkoholausschankverbot wird auch hier der Verein in die Pflicht genommen und bei einem Verstoss gebüsst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Daher haben wir Euch hier ein paar Informationen zusammengestellt:
Fragen und Antworten zum Rauchverbot
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Medienmitteilung des Regierungsrates zum Rauchverbot
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Infoschreiben des Kantons zum Rauchverbot
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